1. Geltungsbereich
Die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen. Für den Hotelzimmerbereich sowie für die Anmietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen zur gewerblichen Nutzung gelten gesonderte Vertragsbedingungen.
2. Reservierungen
Reservierungen von Räumen und Flächen sowie in Verbindung stehende Vereinbarungen von sonstigen Leistungen und Lieferungen werden erst durch die Bestätigung durch das Hotel Aspethera für selbiges sowie für den Veranstalter bindend. Gemachte Angebote sind stets freibleibend.
3. Unter- oder Weitervermietung
Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flächen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hotel Aspethera zulässig.
4. Auftraggeber
Auftraggeber die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.
5. Preise
Preise verstehen sich in €; sie enthalten die gesetzliche MwSt. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich das Hotel Aspethera das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
6. Zahlungen
Die Rechnungen des Hotel Aspethera sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
7. Aufrechnung
Aufrechnung des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art ist unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlungen an das Hotel wegen solcher Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung gegen das Hotel ist ausgeschlossen.
8. Um eine reibungslose Vorbereitung
garantieren zu können, ist es erforderlich, dass der Veranstalter dem Hotel Aspethera bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitteilt. Bei der Rechnungslegung wird eine maximal 5%ige Abweichung der Personenzahl nach unten akzeptiert. Eine weitere Abweichung der Personenzahl kann nicht akzeptiert werden und geht zu Lasten des Veranstalters. Wird dem Hotel durch den Veranstalter bei Großveranstaltungen von mehr als 200 Personen bis 30 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung keine veränderte Personenzahl mitgeteilt, so gilt die ursprünglich bestellte Zahl. Abweichungen nach diesem Termin können bis maximal 5 % berücksichtigt werden. Bei einer Überschreitung nach oben, wird die tatsächliche Personenzahl in Rechnung gestellt.
9. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden ohne dass das Hotel Aspethera dies zu verantworten hat, so behält das Hotel Aspethera den Anspruch auf Zahlung der Bereitstellungskosten und der Raummiete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Bewirtung, vorgesehen waren, hat das Hotel Aspethera auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotel Aspethera und beträgt:
10. Bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die bis nach Mitternacht andauern, können zusätzliche Kosten für unsere Mitarbeiter in Rechnung gestellt werden.
11. GEMA:
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren trägt der Veranstalter. Die Stiftung KOLPING-FORUM/das Hotel Aspethera werden vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldungen durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
12. Für Beschädigungen
oder Verlust von festem oder mobilem Inventar des Hotel Aspethera, die während der Veranstaltung bzw. des Aufbaues oder Abbaues verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis durch das Hotel. Das Hotel Aspethera kann den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.
13. Die Anbringung von Dekorationsmaterial
oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Hotel Aspethera und ist grundsätzlich nur im angemieteten Raum zulässig. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Sofern die Entsorgung über das Hotel erfolgt, wird diese gesondert berechnet.
14. Eingebrachte Gegenstände:
Für den Verlust oder Beschädigung übernimmt das Hotel Aspethera keine Haftung. Sollen diese gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Beschädigung oder jede andere Gefahr versichert werden, hat der Veranstalter die Versicherung selbst zu besorgen.
15. Für die Aufbewahrung von Gegenständen,
die über den Zeitraum der oben aufgeführten Zahlungsbedingungen hinausgeht, kann das Hotel Aspethera bis zur endgültigen Begleichung des Rechnungsbetrages vom Pfandrecht Gebrauch machen.
16. Das Mitbringen von Speisen und Getränken
zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Hotel Aspethera und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten zusätzlich dem Korkengeld möglich.
17. Zeitungsanzeigen und Wurfsendungen,
die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art im Hotel Aspethera enthalten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen. In diesem Fall gilt auch Ziffer 9 in Verbindung mit Ziffer 20 AGB.
18. Für den Fall,
dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Aspethera zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, behält sich das Hotel den Rücktritt vom Vertrag vor. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.
19. Erfüllungsort
für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist Paderborn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn.
20. Sollte eine Bestimmung
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung.
21. Abweichende Vereinbarungen
oder Nebenabreden müssen schriftlich von beiden Parteien festgelegt und bestätigt werden.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.